Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

My-Big-Box – Martin Prinzen
Brunicherberg 26
79348 Freiamt

Vermietung von Lagercontainern, Lagerräumen, Stellplätzen, Parkplätzen und sonstigen Lagerflächen

Stand: Juni 2026 – Version 1


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen My-Big-Box – Martin Prinzen (nachfolgend „Vermieter“) und den Nutzern der angebotenen Mietobjekte (nachfolgend „Mieter“).

(2) Gegenstand des Vertrags können insbesondere sein:

      • Lagercontainer

      • Lagerräume

      • Stellplätze

      • Parkplätze

      • Garagen

      • sonstige Lager-, Abstell- oder Nutzflächen

    (3) Diese AGB gelten für sämtliche Buchungen, die über die Online-Buchungsplattform, die Website, mobile Anwendungen oder sonstige elektronische Buchungssysteme des Vermieters erfolgen.

    (4) Ein gesonderter schriftlicher Mietvertrag wird nicht geschlossen.

    (5) Das Vertragsverhältnis besteht ausschließlich aus:

    a) diesen AGB,

    b) der jeweils gültigen Hausordnung,

    c) der Buchungsbestätigung,

    d) der Widerrufsbelehrung für Verbraucher.

    (6) Die Lagercontainer/Lagerräume sind nicht temperaturkontrolliert, beheizt oder gekühlt.

    (6) Mit Abschluss des Buchungsvorgangs bestätigt der Mieter, die vorgenannten Vertragsbestandteile gelesen und akzeptiert zu haben.

    (7) Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung.


    § 2 Vertragsschluss über die Buchungsplattform

    (1) Die Darstellung von Mietobjekten stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

    (2) Durch Abschluss des elektronischen Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab.

    (3) Der Vertrag kommt zustande durch:

        • elektronische Buchungsbestätigung,

        • ausdrückliche Annahmeerklärung des Vermieters oder

        • Bereitstellung des Mietobjekts.

      (4) Die Buchungsbestätigung wird in Textform übermittelt.

      (5) Die Buchungsbestätigung enthält insbesondere:

          • Mietobjekt

          • Standort

          • Objektnummer

          • Mietbeginn

          • Laufzeit

          • Vergütung

          • Kaution

          • Zugangsberechtigung

        (6) Die elektronische Zustimmung zu diesen AGB steht einer handschriftlichen Unterschrift gleich.

        (7) Der Vermieter ist berechtigt, Identitätsnachweise anzufordern.


        § 3 Mietgegenstand

        (1) Der Vermieter überlässt dem Mieter das gebuchte Mietobjekt.

        (2) Der Vermieter schuldet ausschließlich die Überlassung der vereinbarten Fläche.

        (3) Eine Verwahrung, Bewachung oder besondere Überwachung der eingebrachten Gegenstände wird nicht geschuldet.

        (4) Der Vermieter kann dem Mieter ein gleichwertiges Mietobjekt innerhalb derselben Anlage zuweisen, sofern hierfür sachliche Gründe bestehen.

        (5) Eine Nutzung zu Wohnzwecken oder zum dauerhaften Aufenthalt von Personen ist unzulässig.


        § 4 Mietbeginn, Laufzeit und Kündigung

        (1) Das Mietverhältnis beginnt mit dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Datum.

        (2) Sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde, läuft das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit.

        (3) Unbefristete Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

        (4) Kündigungen können schriftlich oder über die Buchungsplattform erfolgen.

        (5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


        § 5 Vergütung, Kaution und Zahlungsabwicklung

        (1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise.

        (2) Die Vergütung ist im Voraus fällig.

        (3) Der Vermieter kann eine Kaution verlangen.

        (4) Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis.

        (5) Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und abschließender Prüfung erfolgt die Rückerstattung der Kaution innerhalb von sechs Wochen.

        (6) Der Vermieter ist berechtigt, offene Forderungen mit der Kaution zu verrechnen.


        § 6 Elektronische Kommunikation

        (1) Der Mieter erklärt sich mit elektronischer Kommunikation einverstanden.

        (2) Vertragsrelevante Mitteilungen können erfolgen per:

            • E-Mail

            • Kundenkonto

            • Buchungsplattform

            • SMS

            • sonstige elektronische Kommunikationswege

          (3) Elektronische Erklärungen gelten mit Zugang als zugestellt.


          § 7 Zahlungsverzug

          (1) Bei Zahlungsverzug kann der Vermieter gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten verlangen.

          (2) Bei erheblichen Zahlungsrückständen kann der Zugang zum Mietobjekt vorübergehend gesperrt werden.

          (3) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


          § 8 Zulässige Nutzung

          Das Mietobjekt darf ausschließlich für rechtmäßige Zwecke genutzt werden.

          Insbesondere verboten sind:

              • Waffen

              • Munition

              • Sprengstoffe

              • Gefahrstoffe

              • Betäubungsmittel

              • radioaktive Stoffe

              • lebende Tiere

              • verderbliche Waren

              • Abfälle

              • gestohlene oder rechtswidrig erlangte Gegenstände


            § 9 Fahrzeuge, Anhänger und Boote

            (1) Fahrzeuge, Anhänger und Boote dürfen nur abgestellt werden, soweit dies für das jeweilige Mietobjekt zulässig ist.

            (2) Sie müssen verkehrssicher und frei von erheblichen Betriebsstoffverlusten sein.

            (3) Der Vermieter kann Eigentumsnachweise verlangen.


            § 10 Zugangssysteme und digitale Berechtigungen

            (1) Der Zugang kann über:

                • Schlüssel

                • PIN-Code

                • App

                • Transponder

                • Kennzeichenerkennung

                • elektronische Zugangssysteme

              erfolgen.

              (2) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.

              (3) Der Mieter haftet für sämtliche Nutzungen unter Verwendung seiner Zugangsdaten.

              (4) Der Vermieter kann Zugangsberechtigungen bei Vertragsverletzungen oder Zahlungsverzug vorübergehend deaktivieren.


              § 11 Nutzung der Anlage

              (1) Auf der gesamten Anlage gilt Schrittgeschwindigkeit.

              (2) Rettungswege und Zufahrten sind freizuhalten.

              (3) Untersagt sind:

                  • Reparaturen

                  • Wartungsarbeiten

                  • Schweißarbeiten

                  • Lackierarbeiten

                  • Fahrzeugwäsche

                  • Betankungen

                  • offenes Feuer


                § 12 Brandschutz

                (1) In allen Mietobjekten gilt Rauchverbot.

                (2) Offenes Feuer ist untersagt.

                (3) Die Lagerung brandgefährlicher Stoffe ist verboten.

                (4) Lithium-Akkus dürfen nur in technisch einwandfreiem Zustand gelagert werden.


                § 13 Pflichten des Mieters

                Der Mieter verpflichtet sich:

                    • das Mietobjekt pfleglich zu behandeln,

                    • Schäden unverzüglich zu melden,

                    • die Hausordnung einzuhalten,

                    • seine Kontaktdaten aktuell zu halten,

                    • das Mietobjekt ordnungsgemäß zu verschließen.


                  § 14 Meldung von Schäden und Vorfällen

                  Schäden, Einbrüche, Brände, Vandalismus oder sonstige sicherheitsrelevante Ereignisse sind unverzüglich mitzuteilen.


                  § 15 Versicherung

                  (1) Eingebrachte Gegenstände sind nicht durch den Vermieter versichert.

                  (2) Der Abschluss einer geeigneten Versicherung wird empfohlen.


                  § 16 Haftung

                  (1) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

                  (2) Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften.

                  (3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

                  (4) Der Vermieter haftet insbesondere nicht für:

                      • Diebstahl

                      • Einbruch

                      • Vandalismus

                      • Feuchtigkeit

                      • Schimmel

                      • Frost

                      • Sturm

                      • Hochwasser

                      • Schädlingsbefall

                    soweit ihn kein Verschulden trifft.


                    § 17 Verkehrssicherung

                    (1) Das Betreten und Befahren erfolgt auf eigene Gefahr.

                    (2) Der Vermieter erfüllt seine Verkehrssicherungspflichten im gesetzlichen Umfang.

                    (3) Ein jederzeitiger Winterdienst wird nicht geschuldet.


                    § 18 Zutrittsrecht des Vermieters

                    Der Vermieter darf Mietobjekte betreten:

                        • bei Gefahr im Verzug,

                        • zur Gefahrenabwehr,

                        • für notwendige Instandhaltungen,

                        • auf behördliche Anordnung,

                        • zur Durchsetzung gesetzlicher Rechte.

                      Soweit möglich erfolgt eine vorherige Information des Mieters.


                      § 19 Rückgabe des Mietobjekts

                      (1) Das Mietobjekt ist nach Vertragsende vollständig geräumt, gereinigt und in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.

                      (2) Die Rückgabe gilt erst als erfolgt, wenn der Vermieter wieder uneingeschränkt über das Mietobjekt verfügen kann.

                      (3) Der Vermieter ist berechtigt, den Zustand des Mietobjekts zu dokumentieren.


                      § 20 Zurückgelassene Gegenstände

                      (1) Zurückgelassene Gegenstände gelten als nicht vertragsgemäß entfernt.

                      (2) Nach angemessener Fristsetzung kann der Vermieter Gegenstände einlagern, verwerten oder entsorgen, soweit gesetzlich zulässig.

                      (3) Die Kosten trägt der Mieter.


                      § 21 Vermieterpfandrecht

                      (1) Dem Vermieter steht das gesetzliche Vermieterpfandrecht gemäß §§ 562 ff. BGB zu.

                      (2) Das Pfandrecht erstreckt sich auf sämtliche pfändbaren eingebrachten Gegenstände.

                      (3) Vor einer Verwertung erhält der Mieter Gelegenheit zur Begleichung der offenen Forderungen.

                      (4) Verwertungserlöse werden mit offenen Forderungen und Kosten verrechnet.

                      (5) Überschüsse werden nicht an den Mieter ausgekehrt.


                      § 22 Videoüberwachung

                      Soweit die Anlage videoüberwacht wird, erfolgt dies ausschließlich zur Wahrung berechtigter Interessen, insbesondere zum Schutz von Personen, Eigentum und zur Verhinderung von Straftaten.


                      § 23 Datenschutz

                      Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet.

                      Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Vermieters.


                      § 24 Höhere Gewalt

                      Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, behördlicher Maßnahmen, Krieg, Terror, Stromausfälle oder vergleichbarer Ereignisse.


                      § 25 Hausordnung

                      Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

                      Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass auch von ihm berechtigte Personen die Hausordnung einhalten.


                      § 26 Widerrufsrecht für Verbraucher

                      Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu.

                      Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden vor Vertragsschluss bereitgestellt.


                      § 27 Gerichtsstand und Rechtswahl

                      (1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

                      (2) Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters, soweit gesetzlich zulässig.


                      § 28 Salvatorische Klausel

                      Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

                      An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

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